Protegbau Dr. Graff GmbH . Boltensternstr. 130, 50735 Köln, Telefon 0221 / 765055 oder 56
 

Text-Service-Aktuelles

...................................................................................................................................................

Handwerkerleistungen für Modernisierung und Gebäudeerhaltung sind von der Steuer absetzbar

Sparen Sie mit Ihrer Handwerksrechnung bis zu 1.200 Euro Steuern im Jahr.
Bild-Steuernsparen
Seit dem 1. Januar 2009 können Lohnkosten für Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abgezogen werden. Bei Kosten für Handwerkerleistungen können private Haushalte bis zu einem Rechnungshöchstbetrag von 6000 Euro (20 Prozent) der Kosten bei der nächsten Steuererklärung absetzen. Somit erstattet das Finanzamt zukünftig bis zu 1200 Euro.  Die Formvorschriften sind allerdings - genau wie bisher - genau zu beachten. Vorraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist, dass die Arbeitskosten und die Anteile der Mehrwertsteuer auf der Handwerkerrechnung separat ausgewiesen sind. Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des Handwerksbetriebes und Einreichung einer Überweisungsdurchschrift oder eines Kontoauszuges beim Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.  Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden.

Auftraggeber erhalten die Steuerermässigung für die Kosten von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmassnahmen. Sowohl Mieter als auch Eigentümer die Ihre Immobilie selbst zu Wohnzwecken nutzen, können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, die in Ihrem Privathaushalt anfallen.

Privatkunden müssen die Handwerkerrechnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Der Abzug erfolgt von der Steuerschuld und nicht bei der Einkunfts- oder Einkommensermittlung. Beispiel: Von 1000 Euro Arbeitskosten in der Handwerkerrechnung gibt es vom Finanzamt 200 Euro über die Steuererklärung zurück.

Zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen nach dem Erlass der Finanzverwaltung unter anderem:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Trockenlegung von Mauerwerk
  • Mauerwerksanierung
  • Hausschwammsanierung
  • Pilzbekämpfung
  • Wärmedämmmaßnahmen
  • Vorbeugende Erhaltungsmaßnahmen wie Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen
  • Wasserschadensanierung (soweit keine Versicherungsleistung)
  • Kellerausbau
  • Kellerschachtabdeckungen (Montage und Reparatur)
  • Asbest- und Schadstoffsanierung
  • Aufstellen eines Baugerüstes
  • Umzäunung, Stützmauer o.ä. ( Maßnahmen auf privatem Grundstück)
  • Kamin-Einbau (Arbeitskosten)
  • Erstellung Carport, Terrassenüberdachung 
  • Dachgeschossausbau
  • Dachrinnenreinigung
  • Graffitibeseitigung
  • Insektenschutzgitter (Montage und Reparatur)
  • Anliefern und Aufstellen von Müllschränken, Fertiggaragen
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, o.ä.
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
  • Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer und andere Gegenstände, die in der Hausratversicherung mitversichert werden können)
  • Maßnahmen der Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück, unabhängig davon, ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand darstellen. Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt.
  • Als Neubaumaßnahme gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen
  • Überprüfung von Blitzschutzanlagen
  • Hausanschlüsse (z.B. Kabel für Strom oder Fernsehen), soweit die Aufwendungen die Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung betreffen und nicht im Rahmen einer Neubaumaßnahme anfallen
  • Schornsteinfegerleistungen : Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau, Aufwendungen für Reinigungs- und Kehrarbeiten sowie sonstige Handwerkerleistungen
     

InfoButton-Steuernsparentext

Protegbau
Dr .Graff GmbH
Boltensternstr. 130
50735 Köln

Telefon 0221 / 76 50 55
Telefax 0221 / 76 40 53
 

 

 

 

Handwerkskammer Köln

Wir sind Mitglied in der Gütegemeinschaft BAU

Haus sanieren profitieren!

Wir bilden aus! Hochbaufacharbeiter und Maurer - Ausbildungsbetrieb

UFH Köln: Arbeitskreis Unternehmerfrauen im Handwerk Köln e.V.